In diesem letzten Teil des Schreibens geht es um die Freiheit der Kirche. Deutlich nennen die Unterzeichner das Recht der Kirche, das sakramentale Leben ohne Einmischung von staatlichen Autoritäten zu regeln. So heißt es in dem Schreiben:
„Lassen Sie uns abschließend als Hirten, die für die Herde Christi verantwortlich sind, daran denken, daß die Kirche mit Nachdruck Autonomie in der Leitung, im Gottesdienst und in der Verkündigung beansprucht. Diese Autonomie und Freiheit der Kirche ist ein Grundrecht, das der Herr Jesus Christus ihr gegeben hat, damit sie die Ziele verfolgen kann, die ihr eigen sind. Weiterlesen